Einsatz­gebiete

Maria Tunc – Ihre Strafverteidigerin & Rechtsanwältin

Städte, in denen ich als Strafverteidigerin tätig war und tätig werde

Mein Kanzleisitz befindet sich in Göppingen, Baden-Württemberg. Ich, Rechtsanwältin Tunc, verteidige Sie sowohl in Baden-Württemberg als auch in allen anderen Bundesländern. Als Rechtsanwältin bin ich ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig und biete Ihnen kompetente Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts an.

Unabhängig vom Standort: Ihre Strafverteidigung ist gesichert

Es spielt keine Rolle, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, wo das Verfahren anhängig ist oder wo eine spätere Gerichtsverhandlung stattfinden wird. Ich verteidige und betreue meine Mandanten unabhängig vom Bundesland, in dem sie sich befinden.

"Mit Kampfgeist, Leidenschaft und Empathie berate und verteidige ich Sie umfassend in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Raum Göppingen & deutschlandweit."

Maria Tunc
Strafverteidigerin

Strafverteidigung – unkompliziert möglich.

Ablauf für Erstgespräche und weitere Besprechungen

Regulär kommen Sie zum Beratungsgespäch in meine Kanzlei in Göppingen. Aber das Internet bietet heutzutage viele Möglichkeiten, sodass ich auch Online-Beratungen anbiete. So müssen Sie keine lange Anreise für das Erstgespräch oder weitere Beratungsgespräche auf sich nehmen. Trotz örtlicher Distanz bestehen keinerlei Hürden für Ihre Verteidigung, da Sie auch auf diesem Weg bestmöglich betreut werden.

Strafrechts-Gebiete in denen ich Sie vertrete:

  • Allgemeines Strafrecht

    Unter allgemeinem Strafrecht versteht man z. B. Fälle von Diebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Erpressung, Körperverletzungsdelikte jeder Art (einfache, gefährliche & schwere Körperverletzung), Urkundenfälschung, Beleidigung und natürlich Sachbeschädigung.

  • Jugendstrafrecht

    Ich verteidige Sie im Jugendstrafrecht in allen Bereichen. Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, bei Heranwachsenden, wenn der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt einem Jugendlichen gleichstand oder wenn es sich bei der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

  • Verkehrsstrafrecht

    Hier drehen sich die Themen um Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung aber auch verbotene Kraftfahrzeugrennen.

  • weitere Tätigkeitsgebiete:

    Betäubungsmittelrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Durchsuchung & U-Haft, Rechtsmittel, Pflichtverteidigung, Vollstreckung & Vollzug, Ordnungswidrigkeiten aber auch kapitalstrafrechtliches wie Mord und Totschlag

Als Strafverteidigerin bin ich da im Einsatz wo ich benötigt werde.

Hier eine Übersicht einiger Städte, in denen ich im Bereich des Strafrechts als Strafverteidigerin tätig war oder künftig tätig sein werde:

  • Aalen
  • Augsburg
  • Bad Cannstatt
  • Böblingen
  • Esslingen am Neckar
  • Frankfurt am Main
  • Göppingen
  • Horb am Neckar
  • Kirchheim unter Teck
  • Krefeld
  • Ludwigsburg
  • Neu-Ulm
  • Nürtingen
  • Pforzheim
  • Reutlingen
  • Rottweil
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Ulm
  • Waiblingen
Über Rechtsanwältin & Strafverteidigung Maria Tunc

2022 • Gründung der Strafverteidigung Tunc, Mitte des Jahres angestellte Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
Ende 2021 – Mitte 2022 • Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
2019 – 2021 • Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart, u. a. bei der Staatsanwaltschaft Ulm und in einer Strafrechtskanzlei
bis 2019 • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften & Strafrechtspflege
meine Sprachen: Deutsch, Englisch und Aramäisch
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein • AG Strafrecht

Ich biete klarheit im Mandat

Kosten Strafverteidigung

Guter anwaltlicher Rat hat natürlich seinen Preis … doch er lohnt sich! Bei meiner Vergütung orientiere ich mich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder an einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen als meinem Mandanten bzw. meiner Mandantin.

Erstberatung Strafrecht

Die Kosten einer Erstberatung richten sich ebenfalls nach dem RVG – bei der Aufnahme eines Mandates wird diese Erstberatungsgebühr natürlich verrechnet!

Wann entstehen Kosten?

Sofern Sie mir in einem Telefonat nur den Sachverhalt schildern, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können, fallen selbstverständlich keine Kosten an. Ich werde Sie immer klar darüber informieren, welche Kosten entstehen. Die Übernahme von Anwaltskosten durch Dritte ist möglich.

Rufen Sie Ihre Strafverteidigerin an!

(07161) 401 17 27

Nehmen Sie Kontakt auf

Adresse & E-Mail

Strafverteidigung Tunc
Römerstraße 8
73033 Göppingen

mt@strafverteidigung-tunc.de

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Montag bis Freitag: 8 – 18 Uhr

Keine Termine ohne vorherige Vereinbarung.

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Im Notfall: 0176 42 61 29 01

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