Was Sie vorab wissen sollten: Ein Pflichtverteidiger arbeitet nicht für den Staat. Eine Pflichtverteidigung kommt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – sorgenannte „notwendige Verteidigung“ in Betracht.
Es ist zu erwarten, dass Ihr Fall im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht (OLG), Landgericht (LG) oder Schöffengericht (AG) verhandelt wird. Anhaltspunkt für Sie: Sofern Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, ergibt sich aus dieser, an welchem Gericht Ihr Fall verhandelt werden soll.
Ihnen wird ein Verbrechen zur Last gelegt. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, wie: Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwerer Bandendiebstahl, Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Brandstiftung.
Befindet sich ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, oder liegt eine schwierige Sach- oder Rechtslage vor, wird eine besondere rechtliche Bewertung erforderlich. In solchen Situationen ist eine professionelle und engagierte Verteidigung unerlässlich.
Nach Abschluss Ihres Verfahrens kann der Pflichtverteidiger seine Kosten gegenüber der Staatskasse abrechnen. Haben Sie weitere Kosten, die darüber hinausgehen, vereinbart, tragen Sie diese selbst. Auch im Fall einer Verurteilung tragen Sie die Kosten des Verfahrens selbst! Der Staat holt sich das Geld von Ihnen zurück.
Im Verfahren gegen Jugendliche kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Oft wird Ihnen nur eine kurze Frist eingeräumt, um den Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger zu benennen. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen! Denn sollten Sie keinen Verteidiger benennen, wird Ihnen das Gericht einen (Pflicht-) Verteidiger beiordnen.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und benennen Sie daher
Auch bei einer Pflichtverteidigung bringe ich vollen Einsatz für meine Mandanten, um im Rahmen des Möglichen, das Bestmögliche zu erreichen. Nehmen Sie also Einfluss auf Ihr Schicksal und benennen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger – kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.
2022 • Gründung der Strafverteidigung Tunc, Mitte des Jahres angestellte Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
Ende 2021 – Mitte 2022 • Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
2019 – 2021 • Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart, u. a. bei der Staatsanwaltschaft Ulm und in einer Strafrechtskanzlei
bis 2019 • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften & Strafrechtspflege
meine Sprachen: Deutsch, Englisch und Aramäisch
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein • AG Strafrecht
Strafverteidigung Tunc
Römerstraße 8
73033 Göppingen
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