Unter­suchungs­haft

Maria Tunc – Ihre Strafverteidigerin & Rechtsanwältin

Strafverteidigung bei Untersuchungshaft - Rechtsanwältin Tunc

Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung

Haben sie einen Freund, Verwandten oder Bekannten der sich in der JVA Stuttgart – Stammheim oder einer anderen Justizvollzugsanstalt in Deutschland in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet? Wenn Ihrem Angehörigen bereits ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde und ein Wechsel nicht möglich ist, können Sie zusätzlich einen Wahlverteidiger beauftragen. Ich, Rechtsanwältin Tunc, stehe Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin zur Seite.

Unterstützung für Betroffene

Die Ihnen nahestehende Person verlässt sich auf Ihre Unterstützung. Lassen Sie sie nicht allein und sorgen Sie dafür, dass sie bestmöglich verteidigt wird. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf meiner Website zur Kontaktaufnahme mit mir – ich rufe Sie umgehend zurück.

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"Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement, um die bestmögliche Verteidigung für Ihren Freund, Verwandten oder Bekannten zu gewährleisten."

Maria Tunc
Strafverteidigerin

Haftgründe für Untersuchungshaft

Was ist Untersuchungshaft (U-Haft)?

Die Untersuchungshaft kann gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, d.h. wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Zudem muss ein Haftgrund vorliegen und die Maßnahme verhältnismäßig sein.

Haftgründe für Untersuchungshaft

  • Flucht oder Wiederholungsgefahr
  • Fluchtgefahr also hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen wird.
  • Verdunkelungsgefahr z. B. Beeinflussung von Zeugen, Verschwindenlassen von Beweismitteln.

Gegen Untersuchungshaft vorgehen

Als Ihre Strafverteidigerin prüfe ich sorgfältig die Voraussetzungen der Untersuchungshaft und setze mich für die Rechte Ihres Freundes, Angehörigen oder Bekannten ein. Oft gelingt es, gegen die Anordnung der Untersuchungshaft vorzugehen und die Außervollzugsetzung bzw. Aufhebung des Haftbefehls und eine Entlassung aus der U-Haft zu erreichen.

Über Rechtsanwältin & Strafverteidigung Maria Tunc

2022 • Gründung der Strafverteidigung Tunc, Mitte des Jahres angestellte Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
Ende 2021 – Mitte 2022 • Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
2019 – 2021 • Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart, u. a. bei der Staatsanwaltschaft Ulm und in einer Strafrechtskanzlei
bis 2019 • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften & Strafrechtspflege
meine Sprachen: Deutsch, Englisch und Aramäisch
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein • AG Strafrecht

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Römerstraße 8
73033 Göppingen

mt@strafverteidigung-tunc.de

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