Leidenschaft, Kampfgeist und Empathie gehören zur Strafverteidigung zwingend dazu!
Ich werde für Sie da sein, Ihnen genau zuhören und für Sie kämpfen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Strafverfahren stellen für den Beschuldigten eine Belastung dar.
Wie ein Strafverfahren ausgeht, kann sich auch auf Ihre berufliche Zukunft auswirken. Je früher Sie sich an eine Strafverteidigerin wenden, desto größer die Chancen für einen optimalen Ausgang in Ihrer Sache.
Als Rechtsanwältin berate und verteidige ich Sie in Göppingen, Stuttgart, Ulm und bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts und in allen Verfahrensstadien.
Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts – z. B: Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Durchsuchung und U-Haft, Rechtsmittel, Pflichtverteidigung, Vollstreckung und Vollzug und Ordnungswidrigkeiten
Im Strafrecht ist zügiges Handeln geboten – als Ihre Rechtsanwältin biete ich auch kurzfristige Hilfe! Beispiele hierfür sind: Durchsuchungen oder Verhaftungen.
Im Notfall: 0176 42 61 29 01
Sie haben eine Vorladung von den Strafverfolgungsbehörden, eine Anklageschrift, einen Strafbefehl oder eine Ladung zu einem Gerichtstermin vom Gericht bekommen?
Jetzt ist es Zeit, schnellstmöglich eine Strafverteidigerin zu kontaktieren! Im Strafbefehlsverfahren ist auf laufende Fristen zu achten – reagieren Sie zu spät, läuft hier beispielsweise die Zeit, um Einspruch einzulegen, unwiderruflich ab!
Als Ihre Strafverteidigerin habe ich die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf mit Ihnen zu besprechen, sodass ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln kann.
Mein Rat an meine Mandanten ist: Sagen Sie den Strafverfolgungsbehörden gegenüber nichts. Jede Äußerung Ihrerseits gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zählt!
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, denn dieses darf Ihnen nie negativ zur Last gelegt werden. Auch ein Recht ist es, einen Strafverteidiger oder Strafverteidigerin wie mich zu beauftragen. Dies alles gilt unabhängig von Ihrer Ansicht, unschuldig zu sein.
Nehmen Sie Ermittlungen gegen Ihre Person stets ernst.
Guter anwaltlicher Rat hat natürlich seinen Preis … doch er lohnt sich! Bei meiner Vergütung orientiere ich mich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder an einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen als meinem Mandanten bzw. meiner Mandantin.
Die Kosten einer Erstberatung richten sich ebenfalls nach dem RVG – bei der Aufnahme eines Mandates wird diese Erstberatungsgebühr natürlich verrechnet!
Ich werde Sie immer klar darüber informieren, welche Kosten entstehen. Sofern Sie mir in einem Telefonat nur den Sachverhalt schildern, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können, fallen selbstverständlich keine Kosten an. Die Übernahme von Anwaltskosten durch Dritte ist möglich.
2022 • Gründung der Strafverteidigung Tunc, Mitte des Jahres angestellte Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
Ende 2021 – Mitte 2022 • Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
2019 – 2021 • Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart, u. a. bei der Staatsanwaltschaft Ulm und in einer Strafrechtskanzlei
bis 2019 • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften & Strafrechtspflege
meine Sprachen: Deutsch, Englisch und Aramäisch
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein • AG Strafrecht
Strafverteidigung Tunc
Römerstraße 8
73033 Göppingen
Rufen Sie mich an:
Montag bis Freitag: 8 – 18 Uhr
Keine Termine ohne vorherige Vereinbarung.